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Drei Monate nach ihrer Festnahme wurde die birmanische Menschenrechtlerin Aung San Suu Kyi für schuldig gesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 64-Jährige die Auflagen ihres Hausarrests verletzt hat. Sie sprachen sich für eine Strafe von drei Jahren Gefängnis mit Zwangsarbeit aus, die aber sofort in 18 Monate Hausarrest umgewandelt wurde. Die Oppositionsführerin hat bereits 14 Jahre unter Hausarrest verbringen müssen.